Holocaust

Beitrag

Das Gedenken an den Holocaust als „singuläres“ Menschheitsverbrechen hat die deutsche Identität entscheidend geprägt. Ein wiedervereinigtes Deutschland ohne die zentrale Rolle, die dem Holocaustgedenken zukommt, ist nicht denkbar. Der einst kollektiv verdrängte Holocaust hat sich zum Emblem eines neuen „verantwortungsbewussten“ Deutschlands gewandelt, das seine Lehren aus der Vergangenheit gezogen hat. Im Rahmen dieses Prozesses wurden die Reste von Schuld und Scham zwar nicht vollständig aufgearbeitet, aber in ein neues nationales Selbstverständnis umgeschmolzen, in dem „Staatsräson“ und die besondere deutsche „Verantwortung“ gegenüber dem Staat Israel miteinander verschmolzen.

Die deutsche Gedenkkultur

Der Holocaust als ein singuläres Menschheitsverbrechen,1 das seit Mitte der 1980er Jahre häufig mit dem Ausdruck „Zivilisationsbruch“2 belegt wird, steht im Zentrum der deutschen Erinnerungskultur3. Diese Erinnerungskultur hat das politische, moralische und kulturelle Selbstverständnis des wiedervereinigten Deutschlands entscheidend geprägt und bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen individuellen Familiengeschichten und öffentlicher Symbolpolitik staatlicher Akteure.

Ein wiedervereinigtes Deutschland ohne die zentrale öffentliche Rolle des Holocaustgedenkens ist im deutschen Diskurs nicht denkbar. Hatte die Nazizeit die Vorstellung einer unproblematischen Kontinuität deutscher Geschichte und ihrer Wechselfälle nachhaltig erschüttert, so wandelte sich der kollektiv verdrängte Abgrund des Holocaust in das negative Wahrheitsereignis eines neuen verantwortungsvollen Deutschlands, das seine Lehren aus der Vergangenheit gezogen hat. Wegmarken dieser weitreichenden Konversionsgeschichte finden sich unter anderem in Richard von Weizsäckers Rede vom 8. Mai 1985, im Historikerstreit 1986/87 und in der Debatte um den Bau des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin in den 1990er und frühen 2000er Jahren. In diesen Debatten wurden die bewussten und unbewussten Reste von Schuld, Scham und Verdrängung zwar nicht aufgearbeitet4, aber in ein neues deutsches Selbstverständnis umgeschmolzen, in dem sich schließlich Erinnerungskultur, Staatsräson und die besondere deutsche „Verantwortung“5 gegenüber dem Staat Israel verbanden und in einem neuen gesamtdeutschen Ich-Ideal verdichteten.

Singularität als psycho-politischer Glaubensartikel

Das außenpolitische Gegenstück zur innerdeutschen Erinnerungskultur findet sich in der politisch-materiellen Unterstützung des Staats, der spätestens seit dem Eichmann-Prozess glaubhaft machen kann, im Namen der Opfer des Holocaust und deren Nachfahren zu sprechen und zu agieren. Diese Unterstützung lässt sich nicht hinreichend aus machtpolitischen Allianzen des Kalten Kriegs und geostrategischen Überlegungen erklären. Sie dient nicht zuletzt den schuldökonomischen Bedürfnissen der Nachfahren des deutschen Täterkollektivs und dem Selbstbild einer geläuterten, wiedergutgemachten und „gutmachenden“ Gesellschaft.
Ob eine jüngere postmigrantische Gesellschaft, die andere Erfahrungen und Perspektiven in die im Wandel begriffene deutsche Erinnerungskultur einbringt, andere politische Schlüsse aus dieser ziehen wird, bleibt abzuwarten. Spätestens in der Debatte6 um Achille Mbembes Einladung zur Ruhrtriennale 2020 zeigte sich aber, dass es in einer globalen Debatte zunehmend schwieriger wird, das deutsche und westliche Verständnis von der Singularität des Holocaust gegen andere historische Erfahrungen und Erzählungen als den universell „singulärsten“ Fixpunkt für politisches Handeln zu behaupten. In der aktuellen Debatte trifft die demographisch-diskursive Tendenz zu einer „multiperspektivischen“7 Erinnerungskultur auf global geführte Debatten über Kolonialität, Sklaverei, Imperialismus, Genozid und Rassismus. Zugleich macht sich in den deutschen Feuilletons ein Unbehagen breit: Droht der Singularität des Holocaust die Provinzialisierung?8

Wollte man in der historischen Betrachtung gegen den grammatischen Gebrauch von singulär im Sinne von „einzig“ eine komparative Bedeutung von Singularität zulassen, so wäre im Fall des Holocaust die Aufmerksamkeit auf das Neue im Unterschied zum Wiederkehrenden in den Zusammenhängen gelenkt, die ihn als historischen Gesamtkomplex konstituieren. In der jüngeren deutschen Debatte scheint es aber nicht um eine solche historische Bedeutung von Singularität zu gehen, sondern um eine absolute.9 Damit droht der Begriff in den Bereich des Metaphysischen oder Religiösen zu kippen. Die Pointe von A. Dirk Moses‘ Streitschrift Der Katechismus der Deutschen weist in diese Richtung. Wie in der Debatte um Moses‘ Beitrag immer wieder betont,10 lebt die Geschichtswissenschaft von ihrer komparativen Fähigkeit, vom Vergleichen historischer Ereignisse, Strukturen und Motivlagen. Ein solches Vergleichen ist nicht Gleichsetzung: Es bewahrt den Status des Historischen als Zusammenhang und ebnet das Einzelne nicht in das je schon Bekannte ein. Aus der Genozidforschung ist bekannt, dass das qualitativ Neue des Holocaust als staatlich organisiertes Vernichtungsprogramm in einer neuen Kombination von Faktoren bestand, die in anderen – kolonialen, rassistischen – Gewaltzusammenhängen der kapitalistischen Moderne ihre Vorläufer hatten.11 Was sich in der Forschung aber erst ex post als Element des späteren Holocaust herausstellte – kolonialer Genozid, Lager, Dehumanisierung etc. –, ist darum weder „weniger“ singulär noch Teilaspekt einer untergeschobenen Geschichtsteleologie von ins Unermessliche sich steigernden Gewaltverhältnissen. Woher also rührt die Aufregung?

In Der Katechismus der Deutschen benennt Moses fünf Überzeugungen, die aufzeigen, wie der superlative Gebrauch von Singularität in einer erinnerungspolitischen Zivilreligion münden kann.12 Den Ausgangspunkt dieses zivilreligiösen „Katechismus“ bildet das in der Forschung weitgehend geteilte Singularitätskriterium der ideologischen Selbstbezüglichkeit des exterminatorischen Antisemitismus des NS, wonach Vernichtung als Selbstzweck intendiert war.13 Geschichtswissenschaftlich lassen sich allerdings auch andere historische Konstellationen benennen und vergleichen, in denen Selbstzwecke und deren Kalküle geschichtswirksam wurden. Als Beispiel für einen mittelbaren, nicht-intendierten (und daher „nicht-singulären“) Genozid wird häufig auf die neuzeitliche Sklaverei während des Kolonialismus verwiesen. Doch gerade hier erodiert die diskrete Trennung von Mittel und Zweck. Dass koloniale Zwecke von der Vernichtung menschlichen Lebens als Mittel und Kollateralschaden unterschieden werden können, leuchtet nur denjenigen ein, denen die mittelbaren Endzwecke, seien es Bereicherung, Profit, Macht, Unterwerfung et cetera, als Rationale zumindest denkbar sind. Für die Opfer und Nachfahren der Gewaltverhältnisse dieser Rationalität kann die Denkbarkeit dieser Zweck-Mittel-Unterscheidung nicht unproblematisch vorausgesetzt werden.

Politische Konsequenzen der Singularitätsthese

Die weiteren Stationen dieser Singularisierung des Holocaust sind bekannt: Auf die Singularisierung des Opferkollektivs folgte die Singularisierung des Staates, der im Namen dieses Opferkollektivs spricht. Wie auch der singuläre Zustand, dass ein gewaltsamer Bruch von Völkerrecht, der ansonsten auch anderen staatlichen Akteuren angelastet wird, im Fall israelischen Staatshandelns nicht nur nicht sanktioniert wird, sondern als Konsequenz einer einzigartigen Moralität erscheint. Die Moralität dieser ansonsten völkerrechtswidrigen Gewaltverhältnisse14 begründet sich hier in den singulären Sicherheitsbedürfnissen eines singulären Staates, der im Namen eines singulären Opferkollektivs und seiner Nachfahren zu sprechen behauptet.
Dieser Singularitätseffekt ist nicht geographisch begrenzt. Ist der Signifikant „Holocaust“ erst zur Chiffre des absolut Bösen entpolitisiert, kann die Singularitätsthese als die rückwirkende Bestätigung einer Weltanschauung verwendet werden, wonach der westliche Menschenrechtsdiskurs die einzig moralische Konsequenz aus der totalitären Gewaltgeschichte der Vergangenheit ist. Das Böse ist vergangen, denn die Vergangenheit ist böse.15

Die politischen Folgen dieser Singularitätseffekte sind mittlerweile gravierend und können rein wissenschaftlich nicht mehr aufgefangen werden. Diese Folgen reichen bis zum Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags16 und machen sich in der zunehmenden staatlichen Durchsetzung der umstrittenen IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) -Definition von Antisemitismus17 in Europa, Israel und Nordamerika bemerkbar. Versuche, den politischen Kampf um die diskursive Anerkennung als „singulärste“ Opfergruppe neu zu entscheiden oder die Kategorie der Singularität selbst zu pluralisieren, führen nur tiefer in die Aporien dieser Singularitätseffekte – und für eine Umkehr ist es vielleicht schon zu spät. Möglichkeiten dazu bestehen allerdings noch: In der Ablehnung der Idee reiner Opfer- und Täteridentitäten und im Brechen mit der Denkgewohnheit, Menschen und ihre Taten zu Kollektividentitäten zusammenzufassen und gegeneinander abstrakt aufzurechnen.18

Fußnoten

  • Dieser Beitrag enthält überarbeitete Auszüge aus Sami Khatib: Singularitätseffekte, publiziert in Historiker Streiten, hrsg. Susan Neiman und Michael Wildt, Berlin: Ullstein, Propyläen, 2022, S. 59-74.

  • Dan Diner im Vorwort des Bandes Zivilisationsbruch: Denken nach Auschwitz, hrsg. v. Dan Diner, Frankfurt a. M.: Fischer, 1988, S. 7-13.

  • Im europäischen Kontext setzt dieser Prozess allerdings erst in den 1960er Jahren ein, wie Alon Confino betont: „After 1945 the Holocaust was generally not considered in public and scholarly circles as a foundational past in European history; the term itself became synonymous with the extermination of the Jews only around 1960.” (Alon Confino: A World without Jews: the Nazi Imagination from Persecution to Genocide, New Haven: Yale University Press, 2014, S. 17) An anderer Stelle hat Confino auf die globalen Unterschiede des Holocaust als „foundational past“ hingewiesen: „By ‚foundational past‘ I mean an event that represents an age because it embodies a historical novum that serves as a moral and historical yardstick, as a measure of things human. The foundational element is not an inherent quality of the event, but exists rather in people’s subjectivity and is a historical construction. In the West, the Holocaust has become a, perhaps the foundational past of our age. […] It is considered the rupture in contemporary historical time, morality, representation, and experience. The importance of the Holocaust is less pronounced in Africa, Asia, and Central and South America; it is bounded mostly to Europe, North America, Israel, and Oceania. And still, when in 2005 the United Nations agreed to observe annually on January 27 an International Day of Commemoration in Memory of the Victims of the Holocaust, it gave a seal of recognition to the universal meaning of the extermination of the Jews.” (Alon Confino: Foundational Pasts: The Holocaust as Historical Understanding, Cambridge: Cambridge University Press, 2012, S. 5-6) Für den deutschen Kontext ist dieser Status als grundlegende Vergangenheit nicht nur erinnerungskulturell, sondern auch staatspolitisch zu begreifen.

  • Die „Unfähigkeit zu trauern“ haben Alexander und Margarete Mitscherlich in ihrem gleichnamigen Titel 1967 untersucht. Ohne Trauerarbeit und Durcharbeiten der Gründe von Trauer bleibt Vergangenheit psychoanalytisch unbewältigt.

  • vgl. dazu die Rede der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem israelischen Parlament vom 18. März 2008

  • vgl. dazu Micha Brumlik: Postkolonialer Antisemitismus? Achille Mbembe, die palästinensische BDS-Bewegung und andere Aufreger. Bestandsaufnahme einer Diskussion, 2. Aufl., Hamburg, VSA, 2022.

  • siehe Michael Rothberg: Multidirectional Memory: Remembering the Holocaust in the Age of Decolonization, Stanford: Stanford University Press, 2009.

  • Gegen ein solches Unbehagen argumentierte Jürgen Zimmerer schon 2009: „Löst man [die deutsche Geschichte] aus dem globalen Kontext, provinzialisiert man sie. Dies ist nicht nur eurozentrisch, sondern verbaut auch den fruchtbaren Blick von außen auf die deutsche Nationalgeschichte.“ (Jürgen Zimmerer: Nationalsozialismus postkolonial. Plädoyer zur Globalisierung der deutschen Gewaltgeschichte, in Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 57. Jg. 2009, Heft 6, S. 532).

  • Lange vor dem zweiten Historikerstreit bemerkte Jean-Michel Chaumont: „Während die Einzigartigkeit in der Geschichte damit eine evidente und unproblematische Tatsache ist, bildet sie im Rahmen der Debatte über die Einzigartigkeit des Holocaust selbst den Gegenstand der Argumentation.“ (Jean-Michel Chaumont: Die Konkurrenz der Opfer. Genozid, Identität und Anerkennung, trans. Thomas Laugstien, Lüneburg: zu Klampen, 2001, S. 137)

  • siehe https://geschichtedergegenwart.ch/thema/historikerstreit

  • A. Dirk Moses: Colonialism, in The Oxford Handbook of Holocaust Studies, ed. Peter Hayes, John K. Roth, Oxford: Oxford University Press, 2010, S. 68-80.

  • „1. Der Holocaust ist einzigartig, da er die uneingeschränkte Vernichtung von Juden um deren Vernichtung willen [ist]. Im Unterschied zu den pragmatischen und begrenzten Zielen, um derentwillen andere Genozide unternommen wurden, versuchte hier ein Staat zum ersten Mal in der Geschichte ein Volk ausschließlich aus ideologischen Gründen auszulöschen. 2. Da er die zwischenmenschliche Solidarität beispiellos zerstörte, bildet die Erinnerung an den Holocaust als Zivilisationsbruch das moralische Fundament der deutschen Nation, oft gar der Europäischen Zivilisation. 3. Deutschland trägt für die Juden in Deutschland eine besondere Verantwortung und ist Israel zu besonderer Loyalität verpflichtet: „Die Sicherheit Israels ist Teil der Staatsräson unseres Landes.“ 4. Der Antisemitismus ist ein Vorurteil und Ideologem sui generis und er war ein spezifisch deutsches Phänomen. Er sollte nicht mit Rassismus verwechselt werden. 5. Antizionismus ist Antisemitismus.“ aus A. Dirk Moses: Der Katechismus der Deutschen, Geschichte der Gegenwart (23.05.2021)

  • vgl. exemplarisch Peter Longerich: „Die These von der Einzigartigkeit des Holocausts lässt sich hingegen wohl nur dann aufrechterhalten, wenn man die Intentionen der Verfolger zur vollständigen Ermordung der Juden hervorhebt und gleichzeitig den systematischen Charakter der Verfolgungsmaßnahmen und Massentötungen betont, bis hin zur Existenz von regelrechten Tötungsfabriken. Legt man diese Definitionskriterien an, so spricht einiges dafür, dass der Holocaust tatsächlich beispiellos ist, wobei der armenische Genozid der historische Fall zu sein scheint, der auch hinsichtlich dieser beiden Kriterien (Intention und Systematik) am ehesten der Ermordung der Juden ähnelt.“ (Peter Longerich: Holocaust, in: Wilhelm Heitmeyer, John Hagan (Hrsg.): Internationales Handbuch der Gewaltforschung, 2002, S. 180).

  • Das letzte Verzeichnis derselben listet der wenig überraschend des „Antisemitismus“ verdächtigte Amnesty International Bericht vom Februar 2022 auf. Zur erwarteten Reaktion in Deutschland siehe: Bericht zu „Apartheid“ gegenüber Palästinensern: Bundesregierung nimmt Israel gegen Amnesty in Schutz, in Der Spiegel, 02.02.2022

  • vgl. Robert Meister: After Evil, S. 25. Die Dialektik von Universalisierung und Singularisierung, moralischer Gegenwart und böser Vergangenheit hat Meister für die erinnerungspolitische Triade aus „victim“, „perpetrator“ und „beneficiary“ global durchgespielt. Seine Kernthese besagt: „Today’s globally dominant view of human rights is no longer addressed to victims who would become revolutionaries but, rather, to beneficiaries who do not identify with perpetrators. It encourages them to acknowledge past evil as what they would have opposed so that future evil will not have been a repetition of it. The effect of such confession and conversion is to make the moment of its occurrence – which is always the present – discontinuous with the now repudiated past. […] Insofar as today’s human rights consciousness is like a conversion experience, its moment of revealed truth is Auschwitz. Recognizing Auschwitz – preventing another one – is now an article of faith for secular humanitarians in much the way that Pauline Christianity gave universal meaning to the experience of Jewish suffering without assuming responsibility for it. In post-Holocaust debates about human rights, the violence that Israel uses to defend itself has become a laboratory for the violence that the ‘world community’ (and especially the U.S.) would be obliged to use in protecting an Israel that could not defend itself. The post-Holocaust security of Israel thus stands as the constitutive exception on which twenty-first-century humanitarianism is based.“ (Ebd., S. VIII-IX).

  • siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/101/1910191.pdf

  • Diese international umstrittene Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) bezieht die Anwendungsbeispiele ihrer Definition vor allem auf sogenannten „Israel-bezogenen Antisemitismus“ und eignet sich deshalb dazu – gewollt oder nicht –, politische Kritik an israelischem Staatshandeln als antisemitisch zu delegitimieren.

  • Die Gewaltverhältnisse, die in solchen Aufrechnungen enthalten sind, sind nicht immer so offensichtlich wie im palästinensischen Fall, bei dem die Tatsache eines Besatzungsregimes mit dessen behaupteter Moralität explizit in Konflikt steht. Sie können auch als „Dialog“, „Inklusion“ und „Diversität“ im Sinne eines liberalen „minority managements“ auftreten. Der Umgang mit muslimischen Minderheiten in Deutschland ist ein solcher Fall, vgl. u.a. Schirin Amir-Moazami: “Dialogue as a governmental technique: managing gendered Islam in Germany,” in Feminist Review, No. 98, Islam in Europe (2011), S. 9-27.