Apartheid

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Der Begriff Apartheid weckt im Kontext Israel-Palästina starke Emotionen und Widerstände. Apartheid wird in der Regel vor allem mit Südafrika in Verbindung gebracht – mit rassistischen Gesetzen, Passsystemen, getrennten Stadtteilen und dem völligen politischen Ausschluss der nicht-weißen südafrikanischen Bevölkerung bis Anfang der 1990er Jahre.

Doch Apartheid ist nicht primär ein historischer Begriff, sondern ein völkerrechtlicher, unter anderem definiert in der internationalen Anti-Rassismus-Konvention (1965) und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (1998). Der Begriff wird auch gegenwärtig weiterhin angewendet und untersucht. Beispielsweise argumentieren seit vielen Jahren Organisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch, der UN-Menschenrechtsrat, Al-Haq und B’Tselem1, die jahrzehntelange Politik Israels gegenüber den Palästinenser*innen entspreche der völkerrechtlichen Definition von Apartheid. Was genau steckt hinter diesem Vorwurf, und wie lässt er sich erklären?

Völkerrechtlich beschreibt Apartheid einen Tatbestand mit drei zentralen Merkmalen:

  • die Absicht einer rassischen Gruppe, eine oder mehrere andere Gruppen dauerhaft zu dominieren;
  • eine systematische Unterdrückung durch diese Gruppe;
  • zum Erhalt der Dominanz kommt es zu unmenschlichen Behandlungen.

Seit einigen Jahren häufen sich die Stimmen, die der Meinung sind, auch zwischen Jordan und Mittelmeer bestehe ein Apartheids-System. Viele internationale Menschenrechtsorganisationen sprechen inzwischen offen von Apartheid, wenn sie Israels politischen und gesellschaftlichen Umgang mit dem palästinensischen Bevölkerungsanteil beschreiben. In Deutschland hat Muriel Asseburg von der Stiftung Wissenschaft und Politik diesen Vorwurf aufgenommen und analysiert, inwiefern er den Tatsachen entspricht.2

Zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer leben rund 14 Millionen Menschen – ungefähr zur Hälfte israelische Jüd*innen und zur Hälfte Palästinenser*innen. Auf den ersten Blick scheint das Gebiet zweigeteilt:

  • Israel (innerhalb der „Grünen Linie“ von 1949) gilt als demokratischer Staat, in dem etwa 9 Millionen Menschen leben, darunter etwa 2 Millionen Palästinenser*innen mit israelischer Staatsbürgerschaft.
  • Die besetzten Gebiete (Westjordanland, Ostjerusalem, Gaza) sind seit 1967 unter israelischer Kontrolle. In ihnen leben etwa 5 Millionen Palästinenser*innen unter Bedingungen, die nicht mit denjenigen des Staates Israel zu vergleichen sind.

Diese juristische Zweiteilung verschleiert jedoch nach Ansicht von Amnesty und B’Tselem die Tatsache, dass die gesamte Organisation des Gebiets im Wesentlichen einem zentralen Prinzip folgt: der Sicherung der Vorherrschaft der jüdischen über die palästinensische Bevölkerung.

Dieses Prinzip wird laut den Organisationen auf verschiedene Weise verfolgt:

  • Landpolitik

Israel betrachtet Land als Ressource für die jüdische Bevölkerung. Mehr als 90 % des Landes innerhalb Israels wurden in Staatsland umgewandelt, das überwiegend jüdischen Gemeinden zugutekommt. Im Westjordanland wurden seit 1967 über 365 israelische Siedlungen gebaut, die gegen internationales Recht verstoßen und den räumlichen Zusammenhang der palästinensischen Gebiete unterbrechen. Palästinenser*innen erhalten häufig gar keine Baugenehmigungen und können gegen Enteignungen juristisch kaum vorgehen. Allein im Jahr 2025 wurde die Gründung von weiteren 22 israelischen Siedlungen im Westjordanland genehmigt. Im Juli 2025 ist unter dem israelische Minister für nationale Sicherheit, der Rechtsextreme Itamar Ben-Gvir eine bewaffnete Polizeieinheit aus jüdischen Siedler-Freiwilligen gegründet worden, die eine weiteres Ungleichgewicht bedeutet.

  • Staatsangehörigkeit & Einwanderung

Gemäß dem israelischen Rückkehrgesetz dürfen alle Jüd*innen weltweit, einschließlich ihrer Kinder und Enkel*innen, jederzeit nach Israel einwandern und Staatsbürger*innen werden – auch wenn sie in einer Siedlung im Westjordanland leben wollen. Palästinenser*innen hingegen, selbst wenn sie oder ihre Familien ursprünglich aus Haifa, Jaffa oder Jerusalem stammen, haben kein entsprechendes Rückkehrrecht.

  • Bewegungsfreiheit

Israelis – egal ob Jüd*innen oder Palästinenser*innen mit israelischer Staatsbürgerschaft– können sich weitgehend frei zwischen Israel und den besetzten Gebieten bewegen (mit Ausnahme von Gaza, das als „feindliches Gebiet“ gilt). Palästinenser*innen im Westjordanland oder Gaza benötigen hingegen Genehmigungen, um die Gebiete zu wechseln oder nach Ostjerusalem zu reisen. Gaza unterliegt seit 2007 einer strikten Blockade.

  • Politische Teilhabe

Palästinenser*innen mit israelischer Staatsbürgerschaft dürfen zwar wählen, doch sind sie strukturell benachteiligt und ihre politischen Vertreter*innen werden oft delegitimiert. In den besetzten Gebieten können die Menschen zwar in unregelmässigen Abständen die palästinensische Autonomiebehörde wählen (zuletzt im Jahr 2005). Am politischen System, das faktisch über sie bestimmt – die Regierung Israels – können sie jedoch nicht teilnehmen.

2018 wurde mit dem „Nationalstaatsgesetz“ festgeschrieben, dass Israel der Nationalstaat des jüdischen Volkes ist. Damit wurde die Diskriminierung der Palästinenser erstmals in einem Verfassungsgesetz verankert, da das Recht auf nationale Selbstbestimmung in Israel nun ausschließlich dem jüdischen Volk zusteht.

Untermauert wird diese rechtliche Realität durch ein wesentliches Merkmal: die Kontrolle des Bevölkerungsregisters durch die israelischen Behörden. Dieses Register umfasst sowohl Palästinenser im Westjordanland, in Ostjerusalem und im Gazastreifen als auch israelische Staatsbürger, einschließlich der in Israel lebenden Palästinenser. Auf Grundlage dieses Registers existiert ein System unterschiedlich gefärbter Personalausweise, das bestimmt, wo Menschen leben, arbeiten und reisen dürfen und welche weiteren Rechte ihnen zustehen.

Ein juristischer Flickenteppich

Die aktuelle Lebenssituation der Palästinenser*innen in Israel und den besetzten Gebieten ist somit durch ein kompliziertes Geflecht sehr unterschiedlicher juristischer Regelungen gekennzeichnet:

  • 1,5 Millionen Palästinenser*innen innerhalb Israels haben theoretisch staatsbürgerliche Rechte, dürfen wählen und haben Anspruch auf Sozialleistungen. Zugleich erleben sie Diskriminierung – etwa bei der Suche nach Wohnraum, Arbeit und in Bezug auf die kommunale Entwicklung. Ihre politischen Vertreter*innen werden regelmäßig delegitimiert.
  • In Ostjerusalem leben etwa 350.000 Palästinenser*innen mit einem eigenständigen Status als „ständige Einwohnerinnen“, der widerrufbar ist. Sie dürfen an Kommunalwahlen in Jerusalem teilnehmen, nicht aber an israelischen Parlamentswahlen.
  • Im Westjordanland leben über 2,7 Millionen Palästinenser*innen unter israelischer Militärherrschaft; sie können an den Wahlen der Palästinensischen Autonomiebehörde teilnehmen, die jedoch politisch und sicherheitstechnisch von Israel abhängig ist.
  • In Gaza, seit 2007 von Israel blockiert, hat sich die Lage seit den Angriffen und der verschärften Abriegelung im Oktober 2023 drastisch verschlechtert. Die Bevölkerung leidet unter Versorgungsengpässen, geschlossenen Grenzübergängen und eingeschränkter humanitärer Hilfe, während die Hamas die Kontrolle ausübt und das Gebiet fast vollständig isoliert ist.

Faktisch übt Israel die Rechtshoheit über das gesamte Gebiet aus, auch wenn für Palästinenser*innen im Prinzip eigene rechtliche Regelungen gelten, die sich je nach Gebiet unterscheiden. Israel kann überall intervenieren und kontrolliert dadurch letztlich das gesamte Territorium.

Israel hat über Jahrzehnte eine geografische und rechtliche Zersplitterung geschaffen, die den Palästinenser*innen eine wirkliche Selbstbestimmung verunmöglicht. Die Rechte, die der palästinensischen Bevölkerung zugestanden werden, sind von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich. Eines haben sie jedoch gemeinsam: Sie reichen niemals an die Rechte heran, die Nicht-Palästinenser*innen in demselben Gebiet genießen.

Fußnoten